Gewerbe/Steuernummer in der Praxis
Kategorie: Affiliate Marketing, AllgemeinDa bin ich wieder, gerade viel zu tun, Abi, neues Projekt etc. pp. da allerdings immer mal wieder E-Mails eintrudeln die vor allem die Frage beinhalten wie das nun mit dem Gewerbe abläuft möchte ich da noch einmal aus meiner Sicht kurz drauf eingehen.
Also ich beschreibe dieses Gewerbe und Steuernummer Verfahren jetzt einmal aus meiner Sicht, und die ist nicht unbedingt die längste da es eigentlich im groben und ganzen erst einmal nicht viel zu beachten gibt.
Generell habe ich nun in der ganzen Zeit wo ich an Projekten und Dingen rumwerkel eines festgestellt… “Du musst dies, das, jenes, und sofort…” ist absoluter Bockmist.
Das erste was ich gelernt habe, alles unter 400€ im Monat ist Spielerei und Nebenerwerb, sprich kurzum wird wie ein 400€ Job abgetan und ist somit Steuerfrei, das zum einen, wurde mir dann auch vom ansässigen Finanzamt so bestätigt, sollte ja dann Deutschland weit so geregelt sein.
Heißt kurz um es gibt auch im Selbstständigen Bereich durchaus Freibeträge, man muss das dann halt nur lokal mit dem zuständigen Finanzamt klären.
Nun zum Gewerbe anmelden, immer groß von oben herab besprochen, an sich etwas was ein Kindergartenkind auch erledigen könnte. Man benötigt dafür rund 15€ und seinen Personalausweis, ganz blöde Beamte wollen zum Geld verdienen auch noch einen Handelsregisterauszug sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, meiner Ansicht nach als Affiliate absolut unwichtig aber naja wer meint der meint.
So dann gibts natürlich viele viele Gewerbeformen, wenn man jetzt wirklich gut ist in dem was man macht und Ahnung hat das zu erklären kann man es hinbekommen sich aus Freiberufler eintragen zu lassen, das ist allerdings keine selbstverständlichkeit, viele Gewerbeämter sehen diesen Status immer als eine Art Privileg, sprich man muss viel Redearbeit tätigen und versuchen der Person zu verklickern das man als Freelancer tätig ist.
Ich nutze mal bewusst den Ausdruck Freelancer weil man im Grunde nichts anderes ist, man bewirbt für unterschiedliche Partner und arbeitet somit auch für eben jene, oder halt Netzwerke, gehüpft wie gesprungen. So nun hat das ganze allerdings auch einen Knackpunkt, sollte man auf die Idee kommen auch ein Produkt direkt zu verkaufen, geht der Status sobald das Gewerbeamt davon Wind bekommt wieder flöten. Allerdings bezahlte Beratungen in der Branche sind eine Grauzone und durchaus möglich, wenn sich das auch ändert schreibe ich etwas dazu.
So nun ist das Gewerbe einer Einzelperson erst einmal angemeldet und steht, intern mahlen nun die Mühlen der Zeit wieder langsam darauf hin Geld abzukassieren, im laufe der nächsten Wochen/Monate werden sich einige Institutionen melden, darunter die örtliche IHK der man automatisch beitritt, die Berufsgenossenschaft die wissen möchte ob Mitarbeiter beschäftigt werden, und natürlich das Finanzamt, die IHK ist erstmal kostenfrei im ersten Jahr, und danach wird nach Umsatz berechnet, sprich auch hier wieder Freibeträge, die BG ist als Einzelunternehmen irrelevant, ansonsten fallen natürlich kosten für Mitarbeiterversicherungen etc an.
So was uns interessiert ist das FA denn hier fließt irgendwann mal gutes Geld hin, wichtig ist der erste Eindruck, man sollte keine 4 Wochen warten bis die Post vom FA eintrudelt, im Normalfall gibt einem der nette Mensch beim Gewerbeamt schon den Bogen für die steuerliche Erfassung mit, also ab ins Internet und nachlesen wie genau er auszufüllen ist, jeder der als Affiliate tätig ist sollte der Googlesuche mächtig sein. Dann am besten persönlich bei der sog. Startstelle vorbeibringen, so kann man seine/m Sachbearbeiter/in direkt persönlich die Hand schütteln, macht schonmal einen soliden Eindruck. Man tut das immer so einfach ab, aber es gibt auf dem Weg und auch in der Selbstständigkeit keinen der ein besserer Freund ist als das FA, ebenso umgekehrt kann es einem ein Alptraum sein, zwar ein wenig dramatisch gerade aber durchaus möglich.
So nun die heiß begehrte Steuernummer, daran zu kommen ist relativ simpel, nachdem wir mit Shake Hands und Unterlagen einreichen durch sind werden wir nämlich meist ganz freundlich gefragt ob wir eine solche Nummer benötigen. Jetzt gibts hier einen gaaanz gefährlichen Knackpunkt, sagen wir Ja bekommen wir sie auch, Problem dabei wir fallen nicht mehr in die Kleinunternehmen Reglung, sprich selbst wenn wir nur 300€ Umsatz machen muss dieser versteuert werden, also ganz dumme Sache.
Sprich eine Steuernummer macht erst ab einem gewissen Umsatz wirklich Sinn, zumindest würde mir dies so mitgeteilt, nicht umsonst hat Netffi eben noch keine.
So ich hoffe ich habe damit einfach mal grundliegend alles wichtige zur reinen Gewerbeanmeldung angesprochen, das ist so wie ich es gemacht habe und mit erklärt wurde.
Ich werde jedoch nicht näher auf Versicherungen, Buchhaltung, Krankenversicherungen und ähnliches eingehen, dafür gibt es Seiten und Stellen die dies besser können, jedoch sollten mir Informationen zufliegen die diese Themen mit dem Affiliate Gewerbe verbinden dann werde ich darüber berichten, jedoch jetzt im allgemeinen über BU, KK und ähnliches zu sprechen macht keinen Sinn da jeder andere Verhältnisse hat und man solche Dinge nur schwer neutral beschreiben kann.
Sollten Fragen offen geblieben sein, nur her damit, ich versuche sie bestmöglich zu beantworten. Ansonsten bleibt zu sagen, einen angenehmen Start in die Woche.















3. August 2009
12:29 Uhr
###So nun die heiß begehrte Steuernummer###
meinst du damit die Umsatzsteuer ID? oder die normale Steuernummer vom Finanzamt, diese bekommt man doch so oder so?
3. August 2009
13:56 Uhr
Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Den Unternehmern ist es jedoch frei gestellt, welche Steuernummer sie auf ihren Ausgangsrechnungen angeben: die Steuernummer, die das zuständige Finanzamt vergibt, oder die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Bei Rechnungen über Kleinbeträge muss keine Steuernummer angegeben werden.
Somit Pot wie Deckel, es läuft sowieso alles über die gleiche Stelle, nur kostet es halt wieder eine Ustd. ID zu beantragen, ein hoch auf Vater Staat.
Sprich für dich gehts ja nur darum diese jetzt mal auf die Website zu posten, ins Impressum whatever, also kann man ganz klar die einfache Steuernummer nehmen. Es sei denn natürlich du bist in der EU tätig dann benötigst du eine Ustd. ID das ist der einzige Unterschied, die eine gilt nur in Deutschland, die andere halt in der EU damit man im EU Ausland sehen kann das du ein eindeutig Umsatzsteuerpflichtiger bist.
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4. August 2009
22:53 Uhr
Wie sieht das denn mit diesen “Spielereien” unter 400 Euro aus?
Muss man da trotzdem ein Gewerbe anmelden oder sind das einfach nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit?
5. August 2009
08:09 Uhr
Naja ums mal so zu sehen du beantwortest dir die Frage ja gerade selber, Einkünfte aus “selbstständiger” Tätigkeit, ergo Gewerbe, wobei ich habe mir sagen lassen reicht bei solchen Summen auch locker als Nebengewerbe aus, wenn man nicht das AA/Arge im Nacken hat die Stundennachweise wollen ist dem Gewerbeamt relativ egal ob du nun nur 5Std. arbeitest an Projekten oder 50Std. geht da lediglich um die Statistik. Und ein weiterer toller Vorteil im Nebengewerbe ist man weiterhin voll Krankenversichert über die Familienversicherung oder eben die Arbeitsagentur.
Sprich um etwas eigenes aufzubauen und mal zu testen wohin die Reise gehen soll reicht diese Option meist aus, vor allem wenn man nochin einem Beruf fest arbeitet, Affiliate Marketing ist ein langer Lern und Testprozess und man sollte sich eben dieses Zeit auch nehmen.
5. August 2009
17:55 Uhr
Habe zu dem Thema noch was gefunden. Es gibt ein kleines eBook von gruenderlexikon.de welches unter dem folgenden Link heruntergeladen werden kann: http://www.gruenderlexikon.de/download/e-books/nebengewerbe.pdf
29. August 2009
07:53 Uhr
Hey,
Du schreibst:
“[...] man muss das dann halt nur lokal mit dem zuständigen Finanzamt klären” (Thema 400 Euro Freibetrag)
Wenn man unter 400 Euro liegt, muss man das dem Finanzamt dann trotzdem in irgendeiner Weise mitteilen?
1. September 2009
11:02 Uhr
Jaein, nicht zwingend da unter Freibetragsgrenze, aber man sollte sich da wie bereits erwähnt einfach mal beim FA erkundigen, das ist leider ein wenig schwer da jedes FA da anders reagiert.
Ist ja nur ein kleiner Anruf, das ist meist etwas das sich am Telefon klären lässt.
@Marco, danke fürs PDF, kannte ich schon war nicht sooo informativ aber ich werd es mal den ebook’s hinzufügen, kann nie schaden.
Gruß Pascal
1. September 2009
14:44 Uhr
Hallo zusammen,
sofern deine Einnahmen regelmäßiger Natur sind kann dies nicht mehr über Privatpersonen laufen, dann muss zwingend ein Gewerbe dafür angemeldet werden – auch wenn diese regelmäßigen Beträge nur 25€ im Monat sind.
Als Privatperson darf man im Jahr (ich glaube) etwa 520€ steuerfrei nebenbei verdienen, d.h. wenn man absehen kann dass die eigenen Einnahmen dies übersteigen sollte man schleunigst das Gewerbeamt aufsuchen.
1. September 2009
15:25 Uhr
Ja das war soweit auch klar, also ein Gewerbe sollte man immer anmelden, selbst wenns dabei um 10€ geht, einfach der vernunft halber.
Aber wir haben ja gerade mehr das Thema Finanzamt, und da gibts ja dann auch wieder solche Faustregeln und Grenzen ala 17.500€ Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer, und so hast duch auch diese 8.800 bzw 9.000€ Grenze Nebengewerbe auf Minijob Basis usw. usw.
Aber ich höre es halt auch irgendwie alles nur von irgendwo, da sagt auch jeder was anderes, sprich der beste Weg ist einfach mal beim FA reinschauen und das bequatschen.
Gruß Pascal
1. September 2009
17:42 Uhr
Richtig, jeder sagt was anderes. Werde dann wohl mal beim Finanzamt vorbeischauen.
3. November 2009
14:51 Uhr
Also Kleinunternehmer müssen natürlich auch alles beim Finanzamt anmelden – auch Gewerbeanmeldung sollte sein und der entscheidende Unterschied ist wohl nur dass man eben keine Umsatzsteuer abführen muss. Natürlich gibts dann auch keinen Vorsteuerabzug für Rechnungen die man selber bezahlt – also selbst keine Ust zu bezaheln und aber vom Finanzamt die Ust der eigene Kosten zu kriegen geht nicht.
Aber wie schon einige geschrieben haben – ein Gewerbe sollte man auf alle Fälle anmelden – der Aufwand ist minimal und man ist auf der sicheren Seite.
7. März 2010
01:27 Uhr
Ein Gewerbe ist ja leider auch immer mit regelmäßiger Post vom Finanzamt und der Pflicht einer EÜR verbunden.
Du schreibst:
Als Privatperson darf man im Jahr (ich glaube) etwa 520€ steuerfrei nebenbei verdienen, d.h. wenn man absehen kann dass die eigenen Einnahmen dies übersteigen sollte man schleunigst das Gewerbeamt aufsuchen.
===
hast du dafür eine Quelle? Wäre wirklich wichtig. Ein Kumpel von mir möchte was für mich programmieren. Hat aber kein Gewerbe und nur dafür eines anmelden, wäre etwas unnötig…
8. März 2010
08:51 Uhr
Servus ich komme durch meinen Umzug irgendwie zu nichts, das ganze hat sich soweit auch schon wieder geändert. Und zwar wie folgt…
Grds. wird Einkommen versteuert und es gibt keinen generellen Freibetrag.
Allerdings gibt es bestimmte Einnahmen, die nur steuerpflichtig sind, soweit sie Freibeträge übersteigen. Diese sind in §3 des EStG aufgeführt. Diese Einnahmen müssen dann nur versteuert werden, soweit sie die Freibeträge übersteigen
Vorteil daran ist das man programmieren jetzt gaaaanz dezent in die Schiene von Mediengestaltung schieben kann, was wiederrum dann nicht Selbstständig sondern Freuberuflich wäre und dort würde eine Jahresfreigrenze von 2100€ gelten. Dies gilt allerdings derzeit nur für “künstlerische” Tätigkeiten und Sozial/Ehrenamtliche Jobs. Das gute daran ist allerdings das eben Mediengestaltung in diese Sparte fällt, das weiß ich zufällig ganz sicher da ich selber einer bin und auch genug Freelancer Freunde habe.
Also einfach mal den Gesetzestext durchwälzen wenn die Frage noch relevant sein sollte, oder wie ich es eh immer jedem empfehle eine mehr oder weniger anonyme Anfrage bei örtlichen Finanzamt stellen.
Gruß Pascal